Schulungen und Unterweisungen
- jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Schulungen nach ArbStättV und DGUV
- individuelle Anpassung auf Ihren Betrieb
Gut geschultes Personal ist ein entscheidender Faktor für einen wirksamen Brandschutz. In unseren Schulungen und Unterweisungen vermitteln wir praxisnahes Wissen zu Brandgefahren, vorbeugenden Maßnahmen sowie dem richtigen Verhalten im Ernstfall. Mitarbeitende lernen, wie sie Brände frühzeitig erkennen, sicher alarmieren und geeignete Erstmaßnahmen durchführen können. Dabei spielt der Bezug zu betriebsinternen Strukturen eine entscheidende Rolle.
Regelmäßige Unterweisungen sorgen dafür, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten kennen und im Notfall schnell und richtig reagieren. Sie tragen maßgeblich dazu bei, Risiken zu reduzieren, Schäden zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern nachhaltig zu gewährleisten.
Brandschutzunterweisung
Unsere Brandschutzunterweisungen sensibilisieren Mitarbeitende für Brandgefahren im Arbeitsalltag und informieren über betriebliche Brandschutzmaßnahmen. Inhalte werden individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt und verständlich vermittelt. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre Unterweisungspflichten, sondern stärken auch das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen.
Ausbilung von Brandschutzhelfern
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern gemäß den gesetzlichen Vorgaben und aktuellen technischen Regeln. Die Ausbildung vermittelt praxisnahes Wissen zu Brandentstehung, vorbeugenden Maßnahmen, Alarmierung sowie richtigem Verhalten im Brandfall. Ziel ist es, im Ernstfall schnell, sicher und verantwortungsvoll handeln zu können.
Feuerlöschertraining
In unserem Feuerlöschertraining steht die Praxis im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden lernen verschiedene Löschmittel kennen und üben den sicheren Umgang mit Feuerlöschern an realistischen Übungsszenarien. So werden Hemmschwellen abgebaut und die Handlungssicherheit im Brandfall deutlich erhöht.
Nach §6 der ArbStättV haben regelmäßige Unterweisungen im Brandschutz jährlich zu erfolgen.