Flucht- und Rettungspläne

  • Objektbegehung zur Erfassung aller relevanten Gegebenheiten (Fluchtwegführung, Brandschutzeinrichtungen, etc.)
  • Erstellung der Flucht- und Rettungspläne in Absprache mit Betreiber und Brandschutzbeauftragtem
  • Aktualisierung bestehender Pläne
Flucht- und Rettungspläne

Als Teil des organisatorischen Brandschutzes dienen Flucht- und Rettungspläne dazu, ein Gebäude im Brandfall schnell und geordnet verlassen zu können. Sie enthalten außerdem Informationen über Verhaltensweisen und Selbsthilfeeinrichtungen, wie z.B. den Standort von Feuerlöschern oder Wandhydranten, im Gefahrenfall. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind diese Pläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Diese Erfordernis kann beispielsweise aus einer langen und unübersichtlichen Fluchtwegführung oder aus der Nutzung durch viele Personen resultieren. Erstellt werden Flucht- und Rettungspläne gemäß der gültigen DIN ISO 23601.

Die Pläne sind so aufgebaut, dass sie einfach und schnell zu verstehen sind. In regelmäßigen Zeitabständen müssen sie überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Gründe dafür können bauliche oder organisatorische Veränderungen sein. Auf diese Weise kann in Übereinstimmung mit einer Evakuierungsstrategie eine schnelle Entfluchtung im Gefahrenfall erfolgen.

Ganz nach Ihren individuellen Wünschen erhalten Sie die Pläne in digitaler Form oder bereits fertig gerahmt zur Montage. Die Anbringungsorte der Pläne werden ebenfalls mit Ihnen abgestimmt.