Brandschutzordnungen
- Erstellung der Brandschutzordnung (BSO) in Absprache mit Betreiber und Brandschutzbeauftragtem
- Überprüfung und Aktualisierung bestehender BSO
Die Brandschutzordnung ist Teil des organisatorischen Brandschutzes und regelt unter anderem Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das Verhalten im Brandfall. Sie besteht aus drei Teilen und richtet sich dabei an verschiedene Personengruppen von Besuchern bis hin zu Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Die Erfordernis einer BSO kann auf verschieden Regelwerken beruhen. Sie kann aus dem Baurecht, insbesondere aus der Sonderbauverordnung, aber auch aus dem Arbeitsstättenrecht oder von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gefordert werden. In Ausnahmefällen kann dabei auf die Teile B und C verzichtet werden.
Die Zuständigkeit für die Erstellung der Brandschutzordnung liegt beim Betreiber.
Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der DIN 14096 durch eine fachkundige Person. Die BSO muss stets aktuell gehalten werden und mindestens alle zwei Jahre wiederum durch eine fachkundige Person überprüft werden.
In regelmäßigen Abständen sollten betriebsinterne Übungen auf Grundlage der aktuellen Brandschutzordnung durchgeführt werden. Nur so können Defizite erkannt und beseitigt werden.