Feuerwehrpläne
- Objektbegehung zur Erfassung aller relevanten Einrichtung und Informationen
- Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle, bzw. Feuerwehr
- Erstellung des Feuerwehrplanes nach DIN 14095 auf Grundlage vorhandener Grundrisse
- Überprüfung und Aktualisierung von bestehenden Plänen
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr im Einsatzfall als erste Orientierung und geben Informationen wie Anfahrt, Aufstellflächen, Zugänge oder besondere Gefahrenpotenziale. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem grafischen Teil.
Die Pläne können auf Grundlage eines Brandschutzkonzeptes oder durch Sonderbauverordnungen gefordert werden. Die Notwendigkeit ist dabei abhängig von der Lage, Art und Nutzung einer baulichen Anlage. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass diese in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Verfügung gestellt werden.
Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der DIN 14095. Die Pläne müssen stets aktuell gehalten werden und mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person überprüft werden.
Feuerwehrpläne müssen sowohl an der Brandmeldezentrale, als auch bei der Feuerwehr hinterlegt werden. Die Anforderungen an die Anzahl der Ausfertigungen werden bei der Erstellung Ihrer Pläne ebenso beachtet, wie die geforderte Papierqualität.