Externer Brandschutzbeauftragter
- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
- Bedarfsermittlung des erforderlichen Leistungsumfangs
- Betreuung und Beratung rund ums Thema Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte ist in allen Fragen des Brandschutzes der Ansprechpartner des Unternehmers und wird von diesem bestellt. In seinen Aufgabenbereich fallen je nach Betrieb und Erfordernis Tätigkeiten wie Brandschutzbegehungen, Unterweisungen oder die Durchführung von Räumungsübungen.
Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten geht aus dem Brandschutzkonzept, behördlichen Auflagen oder aus Versicherungsbestimmungen hervor. Die Vorteile einer externen Fachkraft liegen dabei auf der Hand. Kosten für die interne Aus- und Fortbildung können gespart werden und auf die Fachexpertise und umfangreiche Erfahrung eines externen Brandschutzbeauftragten zurückgegriffen werden.
Durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten können durch die Genehmigungsbehörden auch Erleichterungen im Brandschutz gewährt werden.